Der Nationalrat stimmt für die Ausfuhr von Schutzmaterialien wie schusssicheren Westen und Helmen in Konfliktzonen.
Explosion in Kiew
Eine Explosion in Kiew, Ukraine. (Symbolbild) - AFP

Der Nationalrat will die Ausfuhr von Schutzausrüstung wie schusssichere Westen und Helme für die Zivilbevölkerung in Kriegsgebiete wie die Ukraine ermöglichen. Als Erstrat hat er am Mittwoch eine entsprechende Motion der Fraktion der Grünliberalen angenommen. Die grosse Kammer nahm den Vorstoss mit 94 zu 91 Stimmen bei sieben Enthaltungen an.

Dieser geht nun an den Ständerat. Der Bundesrat war gegen diese Motion. In seiner schriftlichen Antwort hielt er fest, gemäss dem Haager Abkommen von 1907 müsse die Schweiz als neutraler Staat beide Kriegsparteien im Ukraine-Krieg gleich behandeln, was den Export kriegsrelevanter Güter angehe.

Bundesratsposition und Argumente

Die Landesregierung sei aber gewillt, dafür zu sorgen, dass die erlassenen Sanktionen gegen Russland humanitäre Aktionen in der Ukraine nicht behinderten. Wirtschaftsminister Guy Parmelin verwies dazu im Rat auf die Ausnahmen, welche hinsichtlich der Ausfuhr von Geräten zur Minenräumung in die Ukraine definiert worden seien.

Beat Flach (GLP/ZH) argumentierte namens seiner Fraktion, das Völkerrecht habe sich seit 1907 weiterentwickelt. Er verwies auf das Verbot des Angriffskriegs in der Uno-Charta. Es brauche daher eine Güterabwägung – auch wenn die Gefahr bestehe, dass Schutzmaterial militärisch eingesetzt werde. Schutzwesten beispielsweise könnten zudem farblich so gestaltet werden, dass sie nur für den zivilen Einsatz geeignet seien.

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