Wie die Gemeinde Grosshöchstetten mitteilt, verzichtet der Gemeinderat nach Ergebnis der zweiten Mitwirkung auf angedachte Aufzonung an der Niesenstrasse.
Die Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten an der Kramgasse 3.
Die Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten an der Kramgasse 3. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Parallel zum laufenden Vorprüfungsverfahren beim Kanton mit den Ergebnissen aus der ersten Mitwirkung wurden der Bevölkerung Ende 2023 hauptsächlich noch zwei weitere Themenfelder zur Mitwirkung vorgelegt.

Zur Diskussion standen zwei Aufzonungen von der Wohnzone W2 in eine W3 an der Niesenstrasse und an der Viehmarktstrasse.

Gestützt auf die Eingaben der zweiten Mitwirkung verzichtet der Gemeinderat nun auf die angedachte Aufzonung an der Niesenstrasse, welche mehrheitlich nicht erwünscht ist.

Weiter stand die Aufhebung des Flachdachverbots im Ortsteil Schlosswil zur Diskussion. Dies wird nun wie in der Mitwirkung beschrieben aufgenommen.

Minimale Dachneigung im Baureglement wird gestrichen

Neu sind im ganzen Gemeindegebiet (ausser in der Wohnzone W2 Hang) Flachdachbauten zulässig.

Zudem wird die minimale Dachneigung im Baureglement gestrichen, um mehr Handlungsspielraum bei der Dachgestaltung zu ermöglichen.

Da Schlosswil im Ortsbildschutzgebiet liegt, muss bei Bauprojekten der Nachweis zur Einpassung ins Orts- und Landschaftsbild erbracht werden.

Nach Vorliegen der Vorprüfungsergebnisse wird das Dossier seitens Gemeinde weiterbearbeitet und bei Bedarf punktuell angepasst, mit dem Ziel, das neue Baureglement und der Zonenplan in der Folge den Stimmberechtigten zum Entscheid vorzulegen.

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