Der Gemeinderat beschloss die Verbraucher- und die Klärgebühr von Wasser zu erhöhen.
Weiningen
Der Gemeinderat passt das Reglement der Wasserversorgung Weiningen an. - keystone

Anpassung Verbrauchergebühren

Gestützt auf das Reglement der Wasserversorgung Weiningen hat der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 17 vom 3. Februar 2020 die als Bestandteil der Benützungsgebühren geltende Verbrauchergebühr per 1. Januar 2020 von Fr. 2.20/m3 auf Fr. 2.90/m3 erhöht. Und daraus folgend wurden auch die Verbrauchergebühren für besondere Verbraucher (Sondertarife) angepasst.

Anpassung Klärgebühr

Gestützt auf die Verordnung über die Gebühren an Abwasseranlagen der Gemeinde Weiningen hat der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 18 vom 3. Februar 2020 die Klärgebühr der Gemeinde Weiningen per 1. Januar 2020 von Fr. 2.00/m3 auf Fr. 3.80/m3 erhöht.

Beschluss liegt öffentlich auf

Dieser Beschluss liegt vom 7. Februar bis 9. März 2020 im Gemeindehaus Weiningen während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Ausserdem kann dieser unter www.weiningen.ch (Amtliche Publikationen) heruntergeladen werden.

Rekurs möglich

Gegen diese Beschlussfassung kann innert 30 Tagen, vom Datum dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, Rekurs erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Angerufene Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

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