Wie die Gemeinde Rodersdorf mitteilt, nimmt der Gemeinderat Stellung zur Steuersenkungsinitiative «Jetz si mir draa» und unterbreitet den Gegenvorschlag.
Im Zentrum der Gemeinde Rodersdorf im Kanton Solothurn.
Im Zentrum der Gemeinde Rodersdorf im Kanton Solothurn. - Nau.ch / Werner Rolli
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Der Gemeinderat nimmt zu kantonalen Stimmvorlagen nur in aussergewöhnlichen Fällen Stellung. Bei der Steuersenkungsinitiative «Jetz si mir draa» und dem Gegenvorschlag von Regierung und Kantonsrat Solothurn, über die am 15. Mai 2022 abgestimmt wird, ist dies der Fall. Der Finanzhaushalt der Gemeinde ist vom Ausgang dieser Abstimmung direkt erheblich betroffen.

Steuersenkungsinitiative «Jetz si mir draa»

Als finanziell unmöglich verkraftbar beurteilen die Regierung des Kantons Solothurn, eine grosse Mehrheit des Parlaments sowie auch der Gemeinderat Rodersdorf die Auswirkungen bei Annahme der Initiative. Sie würde zu jährlichen Steuerausfällen von Kanton und Gemeinden in Höhe von 98 Millionen Franken führen, ab dem Jahr 2030 gar zu Ertragsausfällen in Höhe von 260 Millionen Franken.

Gegenvorschlag zur Steuersenkungsinitiative «Jetz si mir draa»

Die Beurteilung des Gegenvorschlags von Regierung und Kantonsrat fällt uneinheitlich aus. Bei Annahme des Gegenvorschlags ist unter Einbezug aller Effekte mit einem jährlichen Minderertrag im Umfang von 52,3 Millionen Franken zu rechnen. Dies ist für den kantonalen Finanzhaushalt nach Einschätzung von Regierung und Kantonsrat wohl verkraftbar. Sie unterstützen den Gegenvorschlag und halten ihn auch für die Gemeinden für umsetzbar.

Anders nimmt sich die Beurteilung der Gemeinden des Kantons Solothurn aus. Während der Rechnungsabschluss des Kantons mit einem deutlichen Einnahmenüberschuss abschliesst, schreiben viele Gemeinden jetzt schon rote Zahlen. Weitere Ausfälle des Steuerertrags sind auf Gemeindeebene kaum verkraftbar. Zu dieser Einschätzung gelangte auch der Verband Solothurnischer Einwohnergemeinden (VSEG).

Der Gemeinderat Rodersdorf begrüsst grundsätzlich alle Anstrengungen des Kantons Solothurn, den Kanton und die Gemeinden für Familien mit Kindern steuertechnisch attraktiv zu gestalten. In Übereinstimmung mit der Mehrheit des VSEG beurteilt er indessen auch die allfällige Umsetzung des Gegenvorschlags für die Gemeinde Rodersdorf als sehr schwierig.

Was geschieht bei Annahme des Gegenvorschlags?

Bei einer Annahme des Gegenvorschlags von Regierung und Kantonsrat Solothurn ohne Ausgleichsfinanzierungen auf Gemeindeebene durch den Kanton Solothurn müsste nach Ansicht des Gemeinderats der Einwohnergemeindeversammlung ein Leistungsabbau (Verzichtplanung) oder eine Erhöhung des Gemeinde-Steuersatzes vorgeschlagen werden. Beides sind unpopuläre Massnahmen, die wir gerne vermeiden würden.

Der Gemeinderat Rodersdorf bedauert sehr, dass Regierung und Kantonsrat es verpasst haben, den Gemeinden vorgängig kompensatorische Leistungen anzubieten (beispielsweise Erhöhung der Pauschalen für Schüler) und diese rechtzeitig zu beschliessen. Bei einer Annahme des Gegenvorschlags würde sich der Gemeinderat Rodersdorf mit aller Kraft für solche Kompensationszahlungen des Kantons Solothurn an die Gemeinden einsetzen.

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