Wie die Gemeinde Unterentfelden meldet, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen gebeten, bis Ende Mai 2024 die Bepflanzung zurückzuschneiden.
Das Gemeindehaus in Unterentfelden.
Das Gemeindehaus in Unterentfelden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang den Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar.

Nur so können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen beziehungsweise Gehweg hineinragen, zurückzuschneiden.

Der Rückschnitt hat jeweils bis Ende Mai und Ende November jederzeit aber auch auf Bedarf zu erfolgen.

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