Wie die Gemeinde Hombrechtikon meldet, ist dem ab 5. Februar 2024 mit Behinderungen zu rechnen. Die Liegenschaften werden mit wenigen Ausnahmen immer erreicht.
Ortzentrum in der Gemeinde Hombrechtikon.
Ortzentrum in der Gemeinde Hombrechtikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Bauarbeiten an der Scherlangstrasse beginnen am Montag, 5. Februar 2024, und dauern voraussichtlich bis Ende März 2024 (witterungsbedingt).

Die Scherlangstrasse wird ab der Liegenschaft «Scherlang 1» sowie ab dem Einlenker«Scherlangstrasse, Guntenweg, Guntenstrasse» als allgemeines Fahrverbot mit «Zufahrt bis zur Baustelle gestattet; Zubringerdienst gestattet» beschildert.

Die Zufahrt zu den Liegenschaften ist bis auf wenige Ausnahmen gewährleistet.

Zufahrt bis zur Baustelle möglich

Für Zubringer ist die Zufahrt weiterhin über die Scherlangstrasse oder die Guntenstrasse jeweils bis zur Baustelle möglich.

Zu beachten sind diesbezüglich die Signalisierung, die Absperrung und die anderen Verkehrsteilnehmer vor Ort.

Bei zusätzlichen Einschränkungen (Belagseinbau) wird vorzeitig wieder informiert.

Sperrung für Belagsarbeiten

Es ist anzunehmen, dass die Strasse für die Vorbereitungs- und Belagsarbeiten während dreier Tage gesperrt werden muss.

Für die Müll- und Grüngutabfuhr werden keine speziellen Sammelpunkte vorgesehen. Entsprechende Behinderungen lassen sich leider nicht vermeiden.

Bauherrschaft, Bauunternehmung und Bauleitung sind bemüht, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.

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