Wie die Gemeinde Aadorf informiert, dürfen der Rasenmäher, Hochdruckreiniger und Ähnliches nicht während der allgemeinen Ruhezeiten genutzt werden.
Der Auto-Kreisel Lindenplatz bei Aadorf.
Der Auto-Kreisel Lindenplatz bei Aadorf. - Nau.ch / Simone Imhof
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Mit den allmählich wärmer werdenden Temperaturen halten sich die Menschen auch vermehrt im Freien auf.

Damit die Frühsommerabende im Garten aber auch zum Genuss werden, ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt.

Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass Rasenmäher, Hochdruckreiniger et cetera an Werktagen über Mittag und insbesondere samstags ab 18 Uhr nicht mehr zum Einsatz kommen.

Im Merkblatt «Lärmschutz in der Gemeinde», welches im Online-Schalter auf der Webseite der Gemeinde zu finden ist, wird auf die Ruhezeiten aufmerksam gemacht.

Ziel sind gegenseitiges Verständnis und Toleranz

Um ein gutes und friedliches Zusammenleben in gegenseitigem Verständnis und Toleranz führen zu können, werden die Einwohner gebeten, sich an die Regeln gemäss dem Merkblatt zu halten.

Meist führen nur schon ein informatives Gespräch oder die Voranzeige einer ausserordentlichen und lärmintensiven Tätigkeit zu mehr Verständnis.

Grundsätzlich ist bei Lärmproblemen das Gespräch zwischen den Beteiligten zu suchen, um eine gütliche und für alle befriedigende Regelung zu finden.

Nachtruhestörungen fallen in den polizeilichen Handlungsbereich.

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