Wie die Gemeinde Wengi mitteilt, werden die Hundesteuern im August fällig. Änderungen in der Hundehaltung müssen bis 31. Juli 2023 der Gemeinde gemeldet werden.
Die Gemeindeverwaltung in Wengi.
Die Gemeindeverwaltung in Wengi. - Roman Zwygart
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Taxpflichtig sind alle Hunde, die am Stichtag 1. August 2023 sechs Monate oder älter sind.

Im Monat August 2023 erhalten alle angemeldeten Hundehalter die Rechnung für die Hundetaxe 2023.

Hundehalter, welche neu zugezogen sind oder über einen neuen Hund verfügen, haben ihren Hund deshalb bei der Gemeindeverwaltung Wengi bis spätestens 31. Juli 2023 zu melden.

Auch das Ableben oder die Veräusserung von Hunden müssen gemeldet werden

Dasselbe gilt, wenn sie keinen Hund mehr halten. Auf der Webseite der Gemeinde Wengi findet man das An-/Abmeldeformular für Hunde.

Die Hundetaxe beträgt gemäss Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Wengi 80 Franken.

Dass während der Brut- und Setzzeit die Hunde an die Leine genommen werden, sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

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