Wie die Gemeinde Bubikon berichtet, sind zur Aufnahme von weiteren Asylsuchenden provisorische Unterkünfte neben dem bestehenden Standort Furtwis geplant.
Die Gemeinde Bubikon ZH aus der Luft. - Kanton Zürich
Die Gemeinde Bubikon ZH aus der Luft. - Kanton Zürich - Nau.ch / Nico Hiltpold
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Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich teilte im Januar 2024 per Schreiben mit, dass ab dem 1. Juli 2024 die Asylquote von derzeit 1,3 Prozent auf 1,6 Prozent der Wohnbevölkerung angehoben wird.

Ab dem 1. Juli 2024 wird jede Gemeinde im Kanton Zürich auf ihrem Gebiet 16 Asyl- und Schutzsuchende pro 1000 Einwohner unterbringen müssen.

Dies bedeutet für die Gemeinde Bubikon, dass sie ab diesem Zeitpunkt zusätzlich 24 Personen aufnehmen wird.

Anlässlich der letzten Erhöhung der Asylquote von 0,9 Prozent auf 1,3 Prozent im Juni 2023 konnte die Gemeinde noch entsprechende Unterkünfte von privaten Vermietern akquirieren, trotz des ausgetrockneten Wohnungsmarktes.

Neue Quote ab Juli 2024

Um die neue Quote zu erfüllen, gilt es, die bestehende Infrastruktur ab Juli 2024 mit zusätzlichen provisorischen Unterkünften zu ergänzen.

Da aktuell kaum mehr Kapazitäten auf dem Wohnungsmarkt zu finden sind, hat sich der Gemeinderat nach intensiven Abklärungen und Prüfung verschiedener Alternativen dafür entschieden, neben dem bestehenden Zentrum für einfaches Wohnen in der Furtwis provisorisch Wohncontainer aufzustellen und diese anzumieten.

Durch diese Ergänzung kann die bestehende Infra- und Betreuungsstruktur in der Furtwis optimal genutzt werden.

Die Nähe zur Gemeindeverwaltung garantiert eine rasche Reaktionsmöglichkeit.

Aufwand durch Pauschale des Kantons ausgeglichen

Die Kosten für die Miete der Wohncontainer belaufen sich auf jährlich 72'000 Franken (oder monatlich 6000 Franken).

Dazu kommen noch einmalige Ausgaben für die Fundamente, Erdarbeiten sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen in der Höhe von circa 149'000 Franken.

Da die Gemeinde für die Unterbringung von Asylsuchenden eine Pauschale vom Kanton erhält, wird damit gerechnet, dass sich Aufwand (Miete Wohncontainer und Abschreibung der einmaligen Ausgaben) und Ertrag (Pauschale des Kantons) ausgleichen werden.

Das entsprechende Baugesuch für die provisorischen Wohncontainer wird in wenigen Tagen publiziert werden.

Aufstockung der Wohncontainer möglich

Der Gemeinderat ist davon überzeugt, damit eine kostengünstige und angemessene Unterbringungsmöglichkeit schaffen zu können.

Die zeitlichen Vorgaben des Kantons für die Unterbringung werden so leicht verzögert eingehalten.

Sollte es sich zeigen, dass der Kanton Zürich die Aufnahmequote weiter erhöht, so wäre eine Aufstockung der Wohncontainer – mit einem entsprechenden Bewilligungsverfahrens – möglich.

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