Wie die Gemeinde Bubikon mitteilt, soll mit der neuen Leitung Bildung ein weiterer Professionalisierungsschritt im Schulbetrieb gemacht werden.
Die Gemeinde Bubikon ZH aus der Luft. - Kanton Zürich
Die Gemeinde Bubikon ZH aus der Luft. - Kanton Zürich - Nau.ch / Nico Hiltpold
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Gemeinderat und Schulpflege haben entschieden, neu eine Leitung Bildung zu etablieren und damit einen weiteren Professionalisierungsschritt im Schulbetrieb zu machen.

Dies bedingt eine Teilrevision der Gemeindeordnung.

Darüber hinaus sollen im Sinne einer zeitgemässen Gemeindeordnung und der verabschiedeten Gemeindestrategie Bubikon 2035 noch einige weitere Anpassungen vorgenommen werden.

Die Änderungen werden der Bevölkerung, den Parteien und interessierten Institutionen zur Vernehmlassung unterbreitet.

Ziel der Legislatur 2022 bis 2026: Schaffung einer Stelle Leitung Bildung

Die aktuell gültige Gemeindeordnung wurde im Juni 2021 von den Stimmberechtigten in Bubikon gutgeheissen.

Mit der damaligen Totalrevision verbunden war eine Reduktion der Gemeinderatssitze, und die Finanzkompetenzen der Schulpflege wurden angepasst.

Zu Beginn der Legislatur 2022 bis 2026 hat der Gemeinderat unter Einbezug der Schulpflege die Gemeindestrategie Bubikon 2035 entwickelt und daraus verschiedene Stossrichtungen für 2023 bis 2026 abgeleitet.

Darin aufgenommen hat er auch das Legislaturziel der Schulpflege, nämlich die Schaffung einer Stelle Leitung Bildung. Damit verbunden ist auch eine Reduktion der Schulpflege von heute sieben auf fünf Mitglieder.

Änderung der Gemeindeordnung nötig

Die Schaffung der Stelle Leitung Bildung bedarf einer Änderung in der Gemeindeordnung.

Der Gemeinderat hat dies zum Anlass genommen, die Gemeindeordnung auf weitere Anpassungen im Sinne einer zeitgemässen Gemeindeordnung und der Gemeindestrategie Bubikon 2035 mit ihren ambitionierten Zielen für die Gemeinde hin zu überprüfen.

Gemeinderat erhält erhöhte Finanzkompetenz

So soll der Gemeinderat aufgrund der seit 2016 aufgelaufenen Teuerung eine leicht erhöhte Finanzkompetenz von 200'000 auf 250'000 Franken erhalten.

Die Sozialbehörde soll ebenfalls mit moderaten finanziellen Kompetenzen ausgestattet werden.

Bewilligung von im Budget enthaltenen einmaligen Ausgaben von maximal 30'000 Franken im Jahr respektive maximal 15'000 Franken bei neuen im Budget enthaltenen wiederkehrenden Ausgaben.

Auch das Wahlprozedere wird angepasst

Zusätzlich soll es eine Anpassung des Wahlprozedere aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen geben.

Diese betrifft das Vorverfahren bei den Erneuerungswahlen und die Einführung von gedruckten Wahlzetteln.

Vorprüfung durch Kanton

Dem Gemeindeamt des Kantons Zürich wurde die geplante Teilrevision der Gemeindeordnung zur Vorprüfung eingereicht.

Das Gemeindeamt signalisiert im Vorprüfungsbericht vom 18. März 2024 grundsätzlich die Genehmigung der vorliegenden Teilrevision.

Empfehlungen des Gemeindeamtes sind bereits in die vorliegende Fassung des Entwurfs für die Teilrevision der Gemeindeordnung eingeflossen.

Inkraftsetzung auf 1. Januar 2025 geplant

Als nächster Schritt wird nun die Vernehmlassung gestartet, damit die Bevölkerung, Parteien und weitere interessierte Kreise Stellung zur geplanten Teilrevision nehmen können.

Empfehlungen, Kritik, Vorschläge zur Anpassung können bis am 10. Juni 2024 dem Gemeinderat per E-Mail oder schriftlich mitgeteilt werden.

An der Infoveranstaltung vom 5. Juni 2024 soll die Vorlage vorgestellt und diskutiert werden.

Die Urnenabstimmung ist für den 22. September 2024 und die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2025 geplant.

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