Wie die Gemeinde Herznach-Ueken angibt, werden die Liegenschaftseigentümer und Verwaltungen gebeten, bis 27. Mai 2024 alle leerstehenden Wohnungen zu melden.
Die Gemeindeverwaltung Herznach.
Die Gemeindeverwaltung Herznach. - Nau.ch / Simone Imhof
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Das Bundesamt für Statistik beauftragt die Gemeinden und Kantone jährlich mit einer Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni.

Die Zählung dient dazu, die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftsmarkt aufzuzeigen. Sie ist ein wichtiger Indikator der Konjunkturlage.

Die Liegenschaftseigentümer und die Liegenschaftsverwaltungen werden gebeten, ihre Leerwohnungen der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken, bis am Montag, 27. Mai 2024, per E-Mail zu melden.

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