Wie die Gemeinde Pieterlen meldet, werden die Urnen- und Erdbestattungsgräber vom Jahrgang 1995 bis 1998 des Friedhofs Pieterlen ab März 2024 aufgehoben.
Pieterlen
Pieterlen. - google street view
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Gestützt auf Artikel zehn und elf des Friedhofs- und Bestattungsreglements der Einwohnergemeinde Pieterlen werden nach Ablauf der Grabesruhe von 25 Jahren, ab März 2024 Gräber aufgehoben.

Dies betrifft die Erdbestattungsgräber Nummer 65 bis 80, Bestattungsjahre 1995 bis 1998 und Urnengräber Nummer 211 bis 230, Bestattungsjahre 1996 bis 1998.

Die entsprechenden Gräber sind während den Jahren 1995 (Zeitpunkt der ersten Bestattung) bis 1998 errichtet worden.

Die betroffenen Grabreihen sind mit einem entsprechenden Band gekennzeichnet.

Frist zur Entfernung von Grabschmuck und Grabmalen

Die Gemeinde bittet die Angehörigen, jeglichen Grabschmuck und Grabmale bis zum 28. Februar 2024 zu entfernen.

Nach Ablauf der genannten Frist verfügt die Gemeinde Pieterlen über das zurückgelassene Material, wobei jegliche Haftung oder Vergütung abgelehnt wird.

Die Angehörigen sind durch die Präsidialabteilung über die bevorstehende Grabräumung Anfang Oktober 2023 schriftlich informiert worden, soweit deren Anschrift bekannt war.

Die Gemeinde Pieterlen bittet um Kenntnisnahme und dankt für das Verständnis.

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