Das Aargauer Obergericht hat einen Baufirmabesitzer wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Geldwäscherei zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
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Ein Gericht. (Symbolbild) - keystone
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Das Obergericht verurteilte den 50-jährigen Mann aus Bosnien und Herzegowina zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Das Gericht sprach auch eine Busse von 5500 Franken aus. Dies ergibt sich aus dem am Montag publizierten Urteil des Obergerichts.

Das Obergericht ging deutlich über die von der kantonalen Staatsanwaltschaft geforderte Strafe hinaus: Sie hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten gefordert sowie eine angemessene Busse.

Als einziger Gesellschafter und Geschäftsführer gab der Verurteilte im März 2020 an, dass die Covid-19-Pandemie sein Unternehmen erheblich beeinträchtige. Er versicherte, die 240'000 Franken für die laufenden Liquidationsbedürfnisse zu verwenden. Er habe offene Aufträge von über 200'000 Franken, versicherte er.

Für das Obergericht bestehen jedoch keine Zweifel, dass der Mann bereits im Zeitpunkt der Antragsstellung beabsichtigte, den Kredit für bestehende Schulden und damit zweckwidrig zu verwenden. Das Obergericht schreibt im Urteil von einer «Arglist der Täuschung».

Einen Tag nachdem eine Kantonalbank die 240'000 Franken überwiesen hatte, liess der Verurteilte mehrere Zahlungen im Umfang von fast 150'000 Franken ausführen. Dabei war auch eine Überweisung von knapp 29'500 Franken an die SVA Aargau. Der Mann musste die offenen Beiträge der Jahresabrechnung 2019 bezahlen.

Enorme Schulden bereits bei Gewährung des Covid-Kredits

Für das Obergericht ist erwiesen, dass die GmbH des Mannes im Zeitpunkt der Gewährung des Covid-Kredits enorme Schulden aufwies. Es gab gemäss Angaben im Urteil 31 Betreibungen im Umfang von 520'000 Franken – die Summe von 285'000 Franken war noch offen. Die GmbH befindet sich derzeit in Liquidation.

Der Mann ist verheiratet und hat drei erwachsene Kinder. Der Verurteilte wies keine Vorstrafen auf. Er delinquierte allerdings während des laufenden Strafverfahrens im Bereich der leichten Kriminalität.

Der Präsident des Bezirksgericht Muri hatte den Baufirmabesitzer im Februar 2022 von den Vorwürfen des Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung und der Geldwäscherei freigesprochen. Der Präsident verurteilte den Mann lediglich zu einer Busse von 500 Franken – und dies wegen Widerhandlung gegen die Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung.

Die Staatsanwaltschaft ging in Berufung vor Obergericht. Der Verurteilte muss gemäss Urteil des Obergerichts auch Verfahrenskosten von rund 6600 Franken bezahlen.

Im Kanton Aargau laufen mehr als 300 Strafverfahren im Zusammenhang mit dem ungerechtfertigten Bezug von Corona-Hilfsgeldern. Die Deliktsumme beträgt laut Angaben der Behörden rund 31 Millionen Franken.

Im November bewilligte das Kantonsparlament einen Zusatzkredit von 1,5 Millionen Franken, um alle Fälle juristisch aufarbeiten zu können. Das Parlament hatte ursprünglich 3,1 Millionen Franken gutgeheissen – obwohl der Regierungsrat bereits damals 1,5 Millionen Franken mehr wollte. (Urteil SST.2022.310 vom 23.10.2023)

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